Private Vermögensberatung

Mein Hauptaugenmerk gilt hierbei der Vorsorge- und der Zukunftssicherung meiner Mandanten.

Auf Wunsch erstellen wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern private Finanzpläne oder analysieren die private Vermögensstruktur. Außerdem durchleuchten wir für unsere Mandanten Finanz- und Anlagemodelle nach betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der privaten Vermögensberatung ist eine frühzeitige Beratung bei der Vermögensnachfolge, unter Einbeziehung aller Wünsche des Mandanten beispielsweise bei der Gründung einer Stiftung.

Durch unsere vertrauensvolle Stellung zu unseren Mandanten sind wir auch die geeigneten Partner im Rahmen einer Vermögensverwaltung oder Testamentsvollstreckung. Denn durch überlegte Anweisungen zu Lebzeiten können spätere Streitigkeiten unter den Erben weitestgehend vermieden werden.

Vermögensanlageberatung

  • aAnalyse der vorhandenen Vermögensstruktur
  • Ausarbeitung langfristiger Finanzpläne
  • Beratung im Rahmen geplanter Finanz- und Vermögensanlagen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
  • Erstellen privater Vermögensbilanzen mit dem Vergleich von Vorjahreswerten
  • Aufstellung jährlicher, privater Cash-Flow-Rechnungen

Vermögensnachfolgeberatung

  • Gründung von Stiftungen
    Bereits seit einigen Jahren wird das private Vermögen der ersten Nachkriegsgeneration auf die nachfolgende übertragen. Dabei zählt neben der Erbschaftssteuer vor allem die Nachfolgeregelung zu den Aspekten, die vielen Kopfzerbrechen bereiten. Als pfiffige Lösung könnte sich die Überführung des Vermögens in eine Stiftung erweisen. Allerdings erfordert dies eine gründliche Abwägung aller relevanten Faktoren. Dabei würden wir Sie gern mit unserem fundierten Fachwissen unterstützen. Wir betreuen Sie von der Errichtung bis hin zum laufenden Betrieb Ihrer Stiftung. Nutzen Sie unser durch die Betreuung größerer und kleiner Stiftungen erworbenes Know-how – bei Fragen des Stiftungsrechts, der Besteuerung oder wirtschaftlichen Belangen Ihrer Stiftung.
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung von geplanten Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge um eine optimale Ausnutzung der erbschaftssteuerlichen und schenkungssteuerlichen Gestaltungsalternativen zu gewährleisten

 Treuhandtätigkeiten

  • Vormundschaftliche Betreuung von Vermögen und Unternehmensanteilen von minderjährigen Kindern


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